" 1. Die Beklagte 1 habe dem Kläger rückwirkend seit dem 1. Dezember 2012 basierend auf einem Invaliditätsgrad von 93 % die gesetzlich und reglementarisch geschuldeten Rentenleistungen aus beruflicher Vorsorge zzgl. 5 % Zins ab Datum der Klageanhebung auszurichten. 2. Eventualiter: Die Beklagte 2 habe dem Kläger rückwirkend seit dem 1. Dezember 2012 basierend auf einem Invaliditätsgrad von 93 % die gesetzlich und reglementarisch geschuldeten Rentenleistungen aus beruflicher Vorsorge zzgl. 5 % Zins ab Datum der Klageanhebung auszurichten.