2.3. Mit Klageantwort vom 8. Oktober 2021 stellte die Beklagte 2 folgende Rechtsbegehren: " Die Eventualklage sei ohne Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten 2 abzuweisen." 2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 15. Oktober 2021 wurde dem Kläger die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und Frau Tania Teixeira, Rechtsanwältin, Emmenbrücke, als seine unentgeltliche Rechtsvertreterin ernannt. 2.5. Mit Klageantwort vom 12. November 2021 stellte die Beklagte 1 folgende Rechtsbegehren: " 1. Es sei davon Vormerk zu nehmen, dass die Beklagte 1 ihre Leistungspflicht gegenüber dem Kläger grundsätzlich anerkennt.