" 1. Die Beklagte 1 habe dem Kläger ab dem 1. Dezember 2012 eine ganze reglementarische Invalidenrente aus beruflicher Vorsorge auszurichten zzgl. 5 % Zins ab Datum der Klageanhebung. 2. Eventualiter: Die Beklagte 2 habe dem Kläger ab dem 1. Dezember 2012 eine ganze reglementarische Invalidenrente aus beruflicher Vorsorge auszurichten zzgl. 5 % Zins ab Datum der Klageanhebung. 3. Subeventualiter: Die Beklagte 3 habe dem Kläger ab dem 1. Dezember 2012 eine ganze reglementarische Invalidenrente aus beruflicher Vorsorge auszurichten zzgl. 5 % Zins ab Datum der Klageanhebung.