5.2. Der Schweizerische Maler- und Gipserunternehmer-Verband (SMGV) und die Geschwerkschaften Unia und SYNA schlossen im Mai 2016 den Gesamtarbeitsvertrag Vorruhestandsmodell im Schweizerischen Maler- und Gipsergewerbe ab. Durch den Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrags Vorruhestandsmodell im Schweizerischen Maler- und Gipsergewerbe (BBl 2016 8845 f.) wurde der GAV VRM teilweise allgemeinverbindlich erklärt. Die Geltungsdauer des AVE GAV VRM wurde bis zum 31. Dezember 2026 festgelegt. Weiter - 10 -