(Gutachten, S. 10). Durchschnittlich erbrachten die Arbeitnehmer der Beklagten 86.2 % (2017) bzw. 90 % (2020) ihrer Arbeitsleistung im Bereich Kompaktfassaden/verputzte Fassaden (Gutachten, S. 17 f.). Es kann folglich davon ausgegangen werden, dass dieser Bereich der Beklagten das Gepräge gibt, weshalb sie vom betrieblichen Geltungsbereich des AVE GAV FAR erfasst wird. -9-