4.3.3.2. Aus dem Gutachten von B._____ vom 5. Juli 2023 ergibt sich, dass die Beklagte im Geschäftsjahr 2017 88 % und im 2020 80 % des jährlichen Umsatzes im Bereich verputzte Fassaden/Kompaktfassaden erwirtschaftete (Gutachten, S. 8). In beiden überprüften Geschäftsjahren betrafen rund 69 % der ordentlichen sowie 61.5 % (2017) bzw. 93.8 % (2020) der Regierechnungen (Abrechnung nach Aufwand) ausschliesslich Arbeiten in diesem Bereich; lediglich 12.9 % (2017) bzw. 15 % (2020) der Rechnungen wurden für Tätigkeiten ausschliesslich aus einem anderen Unternehmensbereich ausgestellt (Gutachten, S. 10).