Sie beschäftige drei Gipser, welche in ihrem gelernten bzw. angelernten Beruf tätig seien. Deren Arbeitsverträge seien nach Massgabe des AVE GAV des Maler- und Gipsergewerbes abgeschlossen worden. Sie und ihre Mitarbeitenden würden Gimafonds-Bei- träge für die berufliche Aus- und Weiterbildung im Maler- und Gipsergewerbe entrichten (KA, S. 3, 8 und 11; Klageantwortbeilagen [KAB] 3 ff.).