3. In sachverhaltlicher Hinsicht ergibt sich aus den Akten Folgendes: Die Beklagte wurde am tt. Juli 2012 ins Handelsregister eingetragen. Ihr Zweck besteht gemäss diesem Eintrag in der Übernahme und Ausführung sämtlicher Arbeiten im Bereich des Fassadenbaus sowie aller damit zusammenhängenden Arbeiten und Dienstleistungen (Klagebeilage [KB] 5). Im Selbstdeklarationsformular gab die Beklagte am 7. August 2012 gegenüber der Klägerin an, sie übe eine Tätigkeit im Bauhauptgewerbe aus, und zwar im Bereich "Fassadenbau, Fassadenisolation an der Gebäudehülle (z.B. verputzte Aussendämmungen, Kompaktfassaden"; KB 7).