2.5. Mit Schreiben vom 11. Juli 2022 informierte das Versicherungsgericht die Parteien über die vorgesehene Expertise, unterbreitete ihnen den vorgesehenen Fragenkatalog und gab ihnen Gelegenheit, allfällige Einwendungen gegen die Gutachterin zu erheben, personenbezogene Ausstandsgründe geltend zu machen oder Zusatzfragen zu formulieren. Die Klägerin erklärte sich mit Eingabe vom 22. Juli 2022 mit der Gutachterin sowie dem Fragenkatalog einverstanden. Die Beklagte beantragte mit Eingabe vom 22. August 2022 gewisse Anpassungen in der Formulierung sowie die Aufnahme weiterer Zusatzfragen.