2.2. Mit Klageantwort vom 28. September 2021 beantragte die Beklagte die vollumfängliche Abweisung der Klage, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich 7.7 % Mehrwertsteuer) zu Lasten der Klägerin. 2.3. Mit Replik vom 1. Dezember 2021 und Duplik vom 7. Februar 2022 hielten die Parteien an ihren Rechtsbegehren fest. 2.4. Das Versicherungsgericht fragte mit Schreiben vom 7. Juni 2022 B._____, Architektin FH, C._____ AG, Z._____, an, ob sie bereit wäre, ein Gutachten zur Frage zu erstellen, wie sich der Bruttoertrag, die Anzahl der -4-