Dies trifft beim Kläger nicht zu, hatte er sich doch kurz danach am 25. Oktober 2018 einer Operation (mikrotechnische Fenestrierung und Diskektomie LW5/SW1 rechts) unterziehen müssen (Klage S. 9 Ziff. 11; KB 49). Damit erübrigen sich weitere Ausführungen zu den übrigen Voraussetzungen zur zumutbaren Aufnahme einer angepassten Tätigkeit. - 11 -