6.4. Das Gutachten von Dr. med. C. wird den Anforderungen an eine beweiskräftige medizinische Stellungnahme gerecht. Es wurde in Kenntnis der Vorakten (Anamnese) erstellt (vgl. Gutachten S. 2 ff.), gibt die subjektiven Angaben des Klägers wieder (Gutachten S. 3 ff.) und basiert auf umfassenden orthopädischen Untersuchungen (Gutachten S. 7 ff.). Ferner wurden Zusatzuntersuchungen durchgeführt (Laboruntersuchung). Im Rahmen der Herleitung der Diagnosen setzte sich der Gutachter zudem eingehend mit den subjektiven Beschwerdeangaben sowie den medizinischen Akten auseinander (Gutachten S. 12 ff.) und gelangte zu begründeten Schlussfolgerungen.