nerative Veränderungen im Sinne einer Osteochondrose und Spondylarthrose LWK4/5/SWK1 sowie eine Fehlhaltung zu nennen. Daraus habe in besagtem Zeitraum eine funktionelle Leistungsminderung im Sinne einer Minderbelastbarkeit der tieflumbalen Wirbelsäule resultiert. Für die angestammte Tätigkeit habe daher für den Zeitraum vom 30. Juni 2018 bis zum 3. Dezember 2018 aufgrund der bereits davor dokumentierten degenerativen Veränderungen eine vollständige Arbeitsunfähigkeit bestanden (Gutachten S. 11 f.).