Klinisch hätten eine Fehlhaltung der Wirbelsäule im Sinne eines Hohl-Rund- rückens sowie muskuläre Verkürzungen vorgelegen. Die beklagten Beschwerden seien aufgrund der Akten wahrscheinlich überwiegend nicht radikulärer, sondern pseudoradikulärer Art im Sinne einer eben nicht einer bestimmten Nervenwurzel zuordenbaren Schmerzausstrahlung gewesen. Am 25. Oktober 2018 sei die Diskushernie LWK5/SWK1 chirurgisch saniert worden, weshalb eine möglicherweise bis dahin bestehende Beeinträchtigung der Nervenwurzel S1 rechts ab diesem Zeitpunkt nicht mehr vorgelegen habe. An gesundheitlichen Beeinträchtigungen seien vor allem dege- -9-