6.2. Im gerichtlich eingeholten Gutachten von Dr. med. C. vom 21. Juni 2022 führte dieser aus, zum Zeitpunkt des 30. Juni 2018 habe eine wiederholt mittels MRI dargestellte Diskushernie LWK5/SWK1 mit möglicher Affektion der Nervenwurzel S1 rechts bestanden. Zusätzlich seien eine Diskusprotrusion LWK4/5 und degenerative Veränderungen der unteren Lendenwirbelsäule in den Segmenten LWK4/5/SWK1 bekannt gewesen. Klinisch hätten eine Fehlhaltung der Wirbelsäule im Sinne eines Hohl-Rund- rückens sowie muskuläre Verkürzungen vorgelegen.