2.5. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 24. November 2021 wurde den Parteien mitgeteilt, dass das Versicherungsgericht beabsichtige, ein orthopädisches Gerichtsgutachten bei Dr. med. C. einzuholen, und es wurde ihnen der vorgesehene Fragenkatalog unterbreitet. Der Kläger äusserte sich dazu mit Eingabe vom 2. Dezember 2021 und stellte mehrere Anträge; -3- die Beklagte erklärte mit Eingabe vom 6. Dezember 2021 ihr Einverständnis zum vorgesehenen Gutachter und dem Fragenkatalog.