Daran ändert auch der Umstand nichts, dass es sich bei der Klägerin gemäss Darstellung der Beklagten um eine ausgebildete Juristin und erfahrene Rechtsanwältin handelt (…). Auch eine geschäfts- oder gar branchenerfahrene Vertragspartei kann von einer global übernommenen Klausel überrascht werden und die Ungewöhnlichkeitsregel anrufen (Urteil des Bundesgerichts 4A_499/2018 vom 10. Dezember 2018 E. 3.3.2.). Vorliegend macht die Beklagte nicht geltend, dass es sich bei der Klägerin angesichts 36 Obergericht, Abteilung Versicherungsgericht 2019