3.6. Die Beklagte argumentiert weiter, der Klägerin sei das Vorsorgereglement zusammen mit dem Arbeitsvertrag vom (…) 2013 ausgehändigt worden. Ziff. 12 des Arbeitsvertrages sehe die Pflicht der Arbeitnehmerin vor, einen Termin für die Erstuntersuchung zu vereinbaren (…). Ziff. 12 des Arbeitsvertrages enthält den Titel "Medical examination" und regelt eine Gesundheitsprüfung (…). Darin wird unter Angabe einer Telefonnummer festgehalten, dass sofort bei Arbeitsaufnahme ein Termin für einen Gesundheitstest zu vereinbaren sei ("…"). Der Arbeitsvertrag und damit auch Ziff.