Vom Arbeitsvertrag muss der Vorsorgevertrag schon deshalb klar unterschieden werden, weil an den beiden Verträgen verschiedene Rechtssubjekte beteiligt sind. Beim Arbeitsvertrag steht dem Arbeitnehmer der Arbeitgeber gegenüber. Am Vorsorgevertrag sind dagegen die 30 Obergericht, Abteilung Versicherungsgericht 2019