aufgeführt ist. Diese Angaben stimmen mit dem Antrag des Versicherten vom 12. Juli 2012 überein (vgl. E. 5.1). Die AVB, Ausgabe vom Juli 2010, werden lediglich in allgemeiner Form auf dem Deckblatt der Police unter dem Stichwort "Vertragsgrundlagen" erwähnt ohne jeglichen Konnex zur Leistungsdauer. Auch sonst ist in der ganzen Police kein Hinweis auf die nach Erreichen des AHV- Rentenalters reduzierte Leistungsdauer oder zumindest ein Verweis auf Art. E6 Abs. 10 AVB zu finden.