2. 2.1. Versicherte sind beitragspflichtig, solange sie eine Erwerbstätigkeit ausüben (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 AHVG). Die Beiträge der erwerbstätigen Versicherten werden in Prozenten des Einkommens aus unselbstständiger oder selbstständiger Erwerbstätigkeit festgesetzt (Art. 4 Abs. 1 AHVG). (…) 2.2. Selbstständige Erwerbstätigkeit liegt im Regelfall vor, wenn die betroffene Person durch Einsatz von Arbeit und Kapital in frei be-