5 Art. 40 VVG Die betrügerische Begründung des Versicherungsanspruchs im Sinne von Art. 40 VVG ist den Mängeln der Vertragserfüllung gleich zu stellen, weshalb auf die Rückabwicklung die vertraglichen (und nicht die bereicherungsrechtlichen) Regeln anzuwenden sind. Aus dem Entscheid des Versicherungsgerichts, 3. Kammer, vom 9. Juni 2015 i.S. A. Versicherungen AG gegen N.P. (VKL.2014.22). Aus den Erwägungen