13 Lange Verfahrensdauer - Eine Unterschreitung der gesetzlichen Mindestentzugsdauer ist nach neuem Recht weder bei einer Verletzung des Anspruchs auf Beurteilung innert angemessener Frist noch bei Vorliegen verminderter Zurechnungsfähigkeit zulässig, selbst wenn beide Elemente kumulativ vorliegen würden. - Bei der Beurteilung der Frage, ob der Anspruch auf Beurteilung innert angemessener Frist verletzt ist, ist nach wie vor die sinngemässe Anwendung der strafrechtlichen Verjährungsfristen geboten, solange nicht eindeutig einer Behörde ein krasser Verstoss gegen das Be-