vgl. auch CARL HELBLING, Zur Sanierung von Pensionskassen, in: Der Schweizer Treuhänder 4/2003, S. 219). 3.6.9. In der Lehre wird teilweise die Auffassung vertreten, die Min- der- oder Nullverzinsung nach dem Anrechungsprinzip gehöre zu den „anderen Massnahmen“ gemäss Art. 65d Abs. 3 BVG, womit eine gesetzliche Grundlage bestünde (CHRISTINA RUGGLI-WÜEST, Die Aufgaben der Aufsichtsbehörden bei Unterdeckung, SZS 2009, S. 564).