Der Bundesrat führte dazu bereits am 26. September 2003 aus, sowohl Art. 14 BVG (Umwandlungssatz) als auch Art. 15 BVG (Mindestzinssatz) fehlten im Katalog der nach Art. 49 Abs. 2 BVG im Überobligatorium zwingend anwendbaren Gesetzesbestimmungen. Deshalb hätten in den letzten Jahren zahlreiche Vorsorgeein- 2012 Versicherungsgericht 81