311 Abs. 1 der Weisungen entfernt. Auch in der französischen Version der Weisungen wurde die Formulierung „n’est licite que (…) seulement durant la période pendant laquelle existe un découvert“ gestrichen (vgl. BBl [französische Version] 2003 3868 und BBl 2003 6388). Gleiches gilt für die italienische Weisungen (BBl [italienische Version] 2003 3724 und BBl 2004 6034). Zudem wurde die Formulierung in Ziff. 33 Abs. 1 der alten Weisungen (…) Vorsorgeeinrichtungen (…) können im Fall einer Unterdeckung auf dem gesamten Sparguthaben eine Minder- oder Nullverzinsung nach dem Anrechnungsprinzip durchführen“ ersetzt durch