3.6.5. In der Lehre wird mit Verweis auf die Mitteilungen über die Berufliche Vorsorge des BSV die Auffassung vertreten, es sei kein Hinweis vorhanden, dass gemäss den neuen Weisungen eine Minderoder Nullverzinsung nach dem Anrechnungsprinzip auch ohne das Vorliegen einer Unterdeckung erlaubt sein solle (ERICH PETER, Nullverzinsung, a.a.O., S. 1412 f.). In den Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 82 vom 24. Mai 2005 Rz. 482 gab das BSV dazu an, die bisherigen Ziffern 33 und 331 (der alten Weisungen) entsprächen neu den Ziffern 31 und 311 (der neuen Weisungen).