3.6.4. Gleichzeitig mit dem Erlass der neuen gesetzlichen Grundlagen setzte der Bundesrat neue Weisungen über Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge vom 27. Oktober 2004 (BBl 2004 6789 ff.) in Kraft. Die Überschrift zu Ziff. 31 dieser Weisungen lautet neu: „Minder- oder Nullverzinsung bei umhüllenden Vorsorgeeinrichtungen im Beitragsprimat bei Unterdeckung“ (BBl 2004 6794).