3.6.3. Auf den 1. Januar 2005 traten für den Fall einer Unterdeckung die erwähnten neuen gesetzlichen Grundlagen in BVG, BVV 2, FZG in Kraft. Eine ausdrückliche Regelung der Minder- oder Nullverzinsung nach dem Anrechnungsprinzip enthalten diese Bestimmungen nicht. Die Botschaft zum Erlass dieser neuen gesetzlichen Grundlagen, die Botschaft über Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge (Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) vom 19. September 2003 (nachfolgend: Botschaft; BBl 2003 6399 ff.), enthält zur Minder- oder Nullverzinsung folgende Ausführungen: