und die Sache an das Scheidungsgericht zur Festsetzung einer angemessenen Entschädigung nach Art. 124 ZGB zu überweisen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 9C_185/2008 vom 24. Juli 2008 E. 4.1 mit Hinweis auf SVR 2007 BVG Nr. 42 E. 4.2.2 und Nr. 32 S. 116 E. 6). (…) 74 Versicherungsgericht 2012 12 Art. 6, 49 Abs. 1 und 2, 65d Abs. 3 und 4 BVG; Für umhüllende Vorsorgeeinrichtungen besteht die Möglichkeit, bereits bei erst drohender Unterdeckung eine Minder- oder Nullverzinsung nach dem Anrechnungsprinzip durchzuführen.