berechtigten Ehegatten eine angemessene Entschädigung zuzusprechen. Dem Versicherungsgericht fehlt dazu die sachliche Zuständigkeit. Aus dem Entscheid des Versicherungsgerichts, 3. Kammer, vom 3. April 2012 in Sachen J.H. gegen J.H.-T. (VKL.2009.21). Aus den Erwägungen