Dem Kläger bleibt es unbenommen, sich per 1. März 2010 pensionieren zu lassen, doch kann er dabei keine Alterleistungen verlangen, wie er sie bei Weiterführung der Erwerbstätigkeit bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters beanspruchen könnte. (…) 2009 Versicherungsgericht 89 19 Art. 85 Abs. 3 VAG Die obsiegende, anwaltlich vertretene Versicherungsgesellschaft hat - wie in allen Zweigen der Sozialversicherung - auch bei den Klageverfahren betreffend Krankentaggeldversicherung nach VVG keinen Anspruch auf Parteientschädigung.