der Primatwechsel per 1. Januar 2008 unter Beachtung des Gleichheitsgebotes umgesetzt worden. Auch eine Verletzung des Willkürverbotes ist nicht ersichtlich. 2.4.2. Der Kläger moniert des Weiteren, beim Primatwechsel seien wohlerworbene Rechte, wie etwa das Recht der langjährigen Versicherten, sich nach 40 Dienstjahren mit privilegierten Altersleistungen pensionieren zu lassen, verletzt worden. (…) Im LPVK-Reglement 1999 wurde bezüglich des privilegierten Altersrentenvorbezugs kein wohlerworbenes Recht geschaffen; weder wurden generell noch bezüglich einer bestimmten Norm zukünftige Gesetzesänderungen ausgeschlossen, noch anderweitige Garantien statuiert.