2.4. Die Möglichkeit der vorzeitigen Pensionierung ohne Leistungskürzung für Lehrer im Alter 61 wurde mit dem LPVK-Reglement 1999 geschaffen. Bei der Überführung der Lehrerpensionskasse (LPVK) in die Aargauische Pensionskasse (APK) per 1. Januar 2004 wurde diese Möglichkeit des privilegierten Rentenvorbezugs durch die Aufnahme einer entsprechenden Übergangsbestimmung in das APK-Reglement weitergeführt (§ 56 APK-Reglement 1995). Per 1. Januar 2008 erfolgte sodann bei der APK der Primatwechsel, d.h. vom bisher geltenden Leistungsprimat ging die Kasse zum Beitragsprimat über. Dies erforderte eine umfassende Reglementsänderung.