1. In Gutheissung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten wird, wird die Beschwerdegegnerin verpflichtet, innert 30 Tagen seit Zustellung dieses Urteils über die Aufhebung der Verfügung vom 29. Januar 2025 eine anfechtbare Verfügung zu erlassen. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 400.00 werden der Beschwerdegegnerin auferlegt. 3. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, der Beschwerdeführerin die Parteikosten in richterlich festgesetzter Höhe von Fr. 2'000.00 zu bezahlen. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten