3. 3.1. Zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin berechtigt war, die Verfügung vom 29. Januar 2025, mit welcher sie der Beschwerdeführerin ab dem 1. November 2021 eine ganze Invalidenrente zugesprochen hatte, mit Schreiben vom 7. Februar 2025 formlos aufzuheben, oder ob sie hierzu eine anfechtbare Verfügung hätte erlassen müssen.