1. 1.1. Nachdem die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 29. Januar 2025 rückwirkend ab dem 1. November 2021 eine ganze Invalidenrente zugesprochen hatte (Vernehmlassungsbeilage [VB 102]), hob sie diese Verfügung mit formlosem Schreiben vom 7. Februar 2025 mit dem Hinweis auf, dass nach Abschluss der notwendigen Abklärungen eine neue Verfügung ergehe (VB 106). Mit Schreiben vom 24. Februar 2025 teilte sie der Beschwerdeführerin, die am 13. Februar 2025 um Erlass einer anfechtbaren Verfügung ersucht hatte (VB 116), mit, dass eine unangefochtene Verfügung vor Ablauf der Rechtsmittelfrist vorbehaltlos zurückge-