Der Regionale Ärztliche Dienst (RAD) empfahl eine psychiatrische Begutachtung der Beschwerdeführerin. Auf dieser Grundlage erteilte die Beschwerdegegnerin zunächst einen entsprechenden Gutachtensauftrag, diesen zog sie jedoch nach Eingang eines von der Krankentaggeldversicherung der Beschwerdeführerin eingeholten psychiatrischen Gutachtens wieder zurück.