markt derzeit als unrealistisch (VB 204 S. 1). Dr. med. B._____ schloss sich dieser Einschätzung am 3. Juni 2024 in der Folge mit nachvollziehbarer Begründung an (VB 212). Gesamthaft bestehen keine konkreten Indizien, welche gegen das Gutachten von Dr. med. B._____ sowie dessen Stellungnahme vom 3. Juni 2024 sprechen würden. Somit ist den gutachterlichen Einschätzungen voller Beweiswert zuzuerkennen.