fung in der IV-gestützten Ausbildung zum Informatiker EFZ eine kontinuierliche Verschlechterung gezeigt habe. Dabei hätten gesundheitsbedingte, aber auch motivationale Faktoren eine Rolle gespielt haben können, so dass sich der Cannabiskonsum "verschlechtert" habe, auch aufgrund der Enttäuschung über das Scheitern im Verlauf. 2020 habe der Beschwerdeführer dann auch die Abschlussprüfung EFZ Applikationsentwicklung nicht bestanden (VB 197 S. 16).