ruflichen Massnahmen (vgl. Beschwerde S. 5). So hielt er insbesondere eine kontrollierte Abstinenz von abhängigkeitserzeugenden Substanzen sowie "Hilfe bei der Stellensuche in einer geeigneten Tätigkeit" als erstrebenswert (VB 197 S. 21). Dr. med. B._____ berücksichtigte ferner, dass der Beschwerdeführer sich zurückziehe und viel Zeit im Bett verbringe. Es sei ihm aber möglich, den meisten täglichen Aktivitäten nachzugehen.