4. RAD Ärztin med. pract. C._____, Praktische Ärztin, nahm am 19. November 2024 Stellung und gelangte im Wesentlichen zu der Einschätzung, es lasse sich medizinisch-theoretisch eine grundsätzliche Einschränkung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit von 40 % "unter Berücksichtigung der ar- beits- und eingliederungspsychiatrischen, der gutachterlich -psychiatri- schen und des Eingliederungsverlaufs begründen". Das Scheitern der beruflichen Eingliederung sei zum grössten Teil auf motivationale Faktoren zurückzuführen und sei nicht vollumfänglich durch die psychische Störungsproblematik bedingt (VB 217 S. 3).