2.2. Nachdem der Beschwerdeführer gegen den Vorbescheid vom 30. März 2023 (VB 199) Einwände erhoben hatte, stellte die Beschwerdegegnerin Dr. med. B._____ Rückfragen, welche dieser am 3. Juni 2024 beantwortete. Unter anderem führte er aus, bei der Beurteilung einer Arbeitsfähigkeit von 65 % in der bisherigen und von 60 % in einer angepassten Tätigkeit -4-