2. 2.1. Dem von der Beschwerdegegnerin eingeholten psychiatrischen Gutachten von Dr. med. B._____ vom 4. Februar 2023 können folgende Diagnosen entnommen werden (VB 197 S. 16): "Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit - Kombinierte emotional instabile (Borderline Typus) und narzisstische Persönlichkeitsstörung (ICD-10 F61.0)