_, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, begutachten (Gutachten vom 4. Februar 2023). Mit Vorbescheid vom 30. März 2023 stellte sie ihm sodann die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht. Aufgrund der dagegen erhobenen Einwände nahm die Beschwerdegegnerin Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst und stellte dem Gutachter Dr. med. B._____ Ergänzungsfragen, welche dieser mit Schreiben vom 3. Juni 2024 beantwortete. Nach erneuter Konsultation des RAD entschied die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 29. Januar 2025 schliesslich dem Vorbescheid entsprechend.