Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Der 1992 geborene Beschwerdeführer war zuletzt als Koch tätig und meldete sich am 27. Januar 2016 unter Hinweis auf eine Neurodermitis bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin gewährte dem Beschwerdeführer darauf hin berufliche Massnahmen (Berufsberatung, Ausbildung zum Informatiker EFZ), welche sie per 6. September 2022 abschloss. In der Folge liess sie den Beschwerdeführer monodisziplinär durch Dr. med. B._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, begutachten (Gutachten vom 4. Februar 2023).