Die Beschwerdegegnerin hat bei der ehemaligen Arbeitgeberin der Beschwerdeführerin konkret nachzufragen, welche (von dieser präzis zu schildernden) Vorfälle (Zeit, Ort, Beteiligte, konkretes Geschehnis) Anlass zur Kündigung gaben. Dabei hat die ehemalige Arbeitgeberin allfällige Belege zu diesen Punkten wie interne Notizen einzureichen. Zudem ist diese aufzufordern, allfällige interne Richtlinien zum Kontakt bzw. Umgang ihrer Mitarbeitenden mit den Jugendlichen, die eine Ausbildung in ihrem Betrieb absolvieren, beizubringen.