Es dürfe nicht sein, dass die Beschwerdeführerin nach Arbeitsschluss mehrere Stunden mit den Jugendlichen auf der Terrasse sitze. Die Jugendlichen hätten Auflagen, die sie befolgen müssten, und man dürfe ihnen keine Gelegenheiten bieten, diese zu brechen. Vor einigen Wochen, bei einem Vorfall mit der Kommunikation mit Jugendlichen während des Transports, habe man der Beschwerdeführerin bereits wegen ähnlicher Vorkommnisse eine mündliche Abmahnung ausgesprochen und von ihr verlangt, eine gewisse Distanz zu den Klienten zu wahren.