3.5. Im Schreiben vom 11. Juli 2023 wurde auf eine Besprechung vom 7. Juli 2023 mit der Beschwerdeführerin verwiesen. Dabei wurde festgehalten, dass man Reklamationen verschiedener Kollegen puncto Nähe und Distanz "zu unseren Jugendlichen" sowie betreffend unzureichende Kontrolle bei der Ausgabe alkoholischer Getränke an die Jugendlichen, während der Lehrabschlussfeier erhalten habe. Die Beschwerdeführerin habe sich gegenüber den Jugendlichen "zu kollegial, persönlich zu nah verhalten". Es dürfe nicht sein, dass die Beschwerdeführerin nach Arbeitsschluss mehrere Stunden mit den Jugendlichen auf der Terrasse sitze.