" 1. Der Einspracheentscheid der Syna Arbeitslosenkasse sei aufzuheben und auf eine Einstellung in der Anspruchsberechtigung unserer Versicherungsnehmerin sei zu verzichten. 2. Eventualiter sei die Anzahl der Einstelltage zu reduzieren. unter Kosten- und Entschädigungsfolgen" 2.2. Mit Vernehmlassung vom 27. März 2025 beantragte die Beschwerdegegnerin sinngemäss die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: